Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen über den Umfang unserer Tätigkeit und die Notarkosten.
Unsere Leistungen können Sie in sämtlichen notariellen Tätigkeitsgebieten in Anspruch nehmen. Dazu zählen in erster Linie Grundstücksangelegenheiten (Immobilienkaufverträge, Übergaben und Überlassungen), Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen sowie erbrechtliche und familienrechtliche Gestaltungen. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Rechtsgebiete, in denen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen, etwa bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Vereinssachen, im Stiftungsrecht sowie bei Schlichtungen.
Wir Notare sind daher Experten auf vielerlei Rechtsgebieten. Im Einzelnen können Sie auf unsere Hilfe insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften zählen:
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung. In der Regel führen wir zunächst ein eingehendes Beratungsgespräch, in dem wir Ihre persönlichen Wünsche möglichst präzise erfassen. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir einen Entwurf. Hier achten wir insbesondere auf rechtssichere Formulierungen und die Ausgewogenheit der Regelungen. Bei Bedarf übernehmen wir gerne auch die Abstimmung mit weiteren hinzugezogenen Beratern (z.B. mit Ihrem Steuerberater).
Im Rahmen der Beurkundung prüfen wir die Identität und ggf. auch die Geschäfts-/Testierfähigkeit der Beteiligten, erläutern Ihnen den Inhalt und die rechtliche Tragweite der Urkunde Punkt für Punkt und passen diese gegebenenfalls Ihren Vorstellungen erneut an. Fragen können jederzeit gestellt werden. Mit der notariellen Urkunde schaffen wir ein Dokument, dem besondere Bindungswirkung zwischen den Beteiligten und Beweiskraft auch gegenüber Dritten zukommt.
Anschließend übernehmen wir den gesamten Vollzug der Urkunde, das heißt insbesondere die Kommunikation mit Registern, Gemeinden, Gerichten, Behörden, Banken und sonstigen Dritten. Um den Austausch der Leistungen abzusichern, überwachen wir Zahlungs- und Umschreibungsvoraussetzungen. Bei entsprechendem Sicherungsbedarf wickeln wir Zahlungen auch über ein Notaranderkonto ab.
Alle Informationen behandeln wir stets absolut vertraulich.
Notare erheben deutschlandweit einheitlich gesetzlich festgelegte Gebühren. Deren Höhe hängt meistens vom Wert des beurkundeten Vorgangs ab. Aufwand und Schwierigkeit der Bearbeitung spielen für die Höhe der Kosten grundsätzlich keine Rolle. Durch diese soziale Gebührenstaffelung ist sichergestellt, dass sich die Kosten im angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des Rechtsgeschäfts bewegen.
Mit der Beurkundungsgebühr sind auch die Beratung und der Entwurf der Urkunde abgegolten. Die Notarkosten sind daher nicht nur sozial abgewogen, sondern im internationalen Vergleich sehr günstig. Ferner können Sie durch notarielle Regelungen sogar Kosten sparen, z.B. bei einer rechtzeitigen Überlassung von Grundbesitz oder Betrieb an Kinder spätere Erbschaftsteuer oder durch ein notarielles Testament die (regelmäßig deutlich höheren) Kosten für einen sonst erforderlichen Erbschein. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne vorab, welche Kosten voraussichtlich anfallen und wie sich diese zusammensetzen.
Hiervon abweichende Gebühren dürfen nicht vereinbart werden. Die Kostenerhebung durch den Notar wird in regelmäßigen Kostenprüfungen durch die Notarkasse A.d.ö.R. überprüft.
Wir verwahren die Urkunden unserer Amtsvorgänger Johannes Bolkart, Dr. Satzl, Dr. Schneeweiß, Lautner, Dr. Brandmüller und Emnet.
Nähere Informationen zu den Tätigkeitsgebieten des Notars finden Sie auch in den Informationsbroschüren des Bayerischen Notarvereins, die Sie auf dieser Seite herunterladen oder bei uns in Papierform mitnehmen können – jeweils natürlich kostenlos.